Mietbedingungen

Mietpreise Lastenrad:

 

Tagesmiete (*) 35,00 €
Wochenende (**) 60,00 €
ganze Woche
(Sonntag 18.00 bis Sonntag 18.00 Uhr)
200,00 €

Reinigungsgebühr

Bei grober Verunreinigung wird ein Reinigungszuschlag von 10 € berechnet. Grundsätzlich gilt: Das Lastenrad wird im Zustand der Übergabe zurückgegeben. Die Reinigung ist nicht im Mietpreis enthalten.

Kaution

Es wird eine Kaution von 50 € erhoben. Die Zahlung kann im Voraus mit der Miete oder in Bar bei Übergabe erfolgen. Die Erstattung erfolgt nach Rückgabe auf dem Weg der Zahlung.

(*) Tagesmiete

Die Übergabe erfolgt bis 9 Uhr am Morgen und die Rückgabe bis spätestens 21 Uhr des selben Tages.

(**) Wochenende

Als Wochenendmiete wir der Zeitraum von Freitag ab 18 Uhr bis zum Sonntag 21 Uhr berechnet. Die Übergabe erfolgt Freitag bis spätestens 20 Uhr am vereinbarten Übergabeort. Das Lastenrad ist bis spätestens am darauf folgenden Sonntag 21 Uhr zurückzugeben.

Bei verspäteter Abgabe wird ein Zuschlag (abhängig von der Verspätung) berechnet und von der Kaution einbehalten.

Mietbedingungen für das Wismar Lastenrad

(A) Vertragspartner und Entgelte

Vertragspartner des Vermieters können nur Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr unter Vorlage eines gültigen Personalausweises bzw. eines gültigen Reisepasses werden. Die Überlassung Mietgegenständen an Personen unter 16 Jahren ist nur in Begleitung volljähriger Aufsichtspersonen möglich. Diese werden dann Vertragspartner des Vermieters. Die Miete sowie die Kosten für Lieferung, Abholung und Dienstleistung sind in der Regel bei Übernahme des Mietgegenstandes durch die Mieterin /den Mieter (künftig nur Mieter genannt) in bar im Voraus zu entrichten. Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietgegenstandes wird ein anteiliger Mietpreis nicht erstattet, außer bei Sondervereinbarung. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache möglich. Wird ein Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen. Die og. Zahlungsmodalitäten gelten analog für die Begleitung von Rad- und sonstigen Touren.

(B) Rücktritt

Bei Bestellung von Lastenrädern ist die Miete zu 100% sofort fällig. Für den Vermieter wird die Vorbestellung mit Eingang der geforderten Anzahlung verbindlich. Vorbestellungen von Mietgegenständen und Tourenbegleitungen sind für den Besteller verbindlich, sobald er eine schriftliche Bestätigung per eMail, Brief oder Telefax erhalten und die Anzahlung geleistet hat. Bei Vorbestellung besteht ein Rücktrittrecht ausschließlich bei schriftlicher Kontaktaufnahme. Schlechtes Wetter oder höher Gewalt sind keine Rücktrittsgründe. Bei Wahrnehmung dieses Rücktrittrechts ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter eine Aufwandsentschädigung zu erstatten. Bei Nichtabnahme sind der vereinbarte Mietpreis sowie eventuell entstandene Lieferkosten gemäß Preisliste vollständig zu zahlen.

(C) Mieterhaftung

Der Mieter erkennt durch die Übernahme der Mietgegenstände an, dass sie sich mitsamt Zubehör in einem verkehrssicheren fahrbereiten, mangelfreien und sauberen Zustand befinden. Die Nutzung der Mietgegenstände erfolgt auf eigene Verantwortung und Gefahr des Mieters. Der Mieter haftet für die überlassenen Mietgegenstände nach den Grundsätzen des BGB. Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen sowie der Verlust der Mietsache oder Teile davon gehen zu Lasten des Mieters. Der Verlust des gesamten Fahrrades oder einzelner Teile sowie Beschädigungen oder Schadensfälle sind uns sofort anzuzeigen. Eine Haftung des Vermieters auf Sach- und Personenschäden wird hiermit ausgeschlossen, soweit sie nicht auf eine grobe Pflichtverletzung des Vermieters zurückzuführen sind. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten. Wir haften zudem nicht für Verspätungen, die wir nicht zu vertreten haben (Stau, Straßensperrung, Unfall). Bei Schulklassen trägt die Lehrperson die Haftung für alle Mietgegenstände. Auch haften wir nicht für vom Mieter verursachte Verkehrsverstöße. Der Vermieter empfiehlt zum Schutz vor Verletzungen einen Fahrradhelm sowie geeignetes Schuhwerk zu tragen.

(D) Unfall oder Diebstahl

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen, Der Bericht über den Unfall muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter bestätigt, dass er im Falle eines Unfalls krankenversichert ist oder für die Kosten der ärztlichen Behandlung selbst aufkommt. Im Fall eines Diebstahls hat der Mieter diesen bei der Polizei anzuzeigen und dem Vermieter die Daten der Anzeige zu übergeben.

(E) Pflichten des Mieters

Der Mieter überzeugt sich vor Antritt der Fahrt von der Betriebssicherheit des Fahrrades und teilt eventuelle Beanstandungen unverzüglich mit. Etwaige Mängel sind schriftlich im Mietvertrag zu vermerken. Der Mieter hat das Fahrrad sorgsam und im Rahmen der bei derartigen Fahrzeugen üblichen Nutzung zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, um Schäden zu vermeiden. Bei Abstellen ist eine Sicherung gegen Diebstahl erforderlich; hierzu verfügt jedes Mietrad über ein Schloss, welches zum Anschließen des Rades an einen festen Gegenstand (z. B. Laternenpfahl oder Abstellbügel) an einem sicheren Ort vorgesehen ist. Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung des Fahrrades, der Ausstattung und der Schlüssel. Bei Verschmutzung der Fahrräder über das übliche Maß hinaus (also mehr als Straßenstaub oder Regentropfenspuren) trägt der Mieter die Reinigungskosten (Berechnung nach Preisliste) oder reinigt das Fahrrad selbst.

(F) Reparaturarbeiten

Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch den Mieter noch auf dessen Verschulden beruht. Für letztere Umstände ist der Mieter verantwortlich. Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Rades zu gewährleisten, so hat der Vermieter diese unverzüglich vorzunehmen oder aber dem Mieter ein angemessenes Ersatzfahrzeug anzubieten. Andere Betriebsstätten als die des Vermieters darf der Mieter zur Reparatur nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters beauftragen; anderenfalls trägt der Mieter die Kosten aus dieser Beauftragung selbst. Bei einem von Mieter zu vertretendem Totalschaden ist der vom Mieter zu ersetzende Wert in Höhe des Wiederbeschaffungswertes eines entsprechenden Gegenstandes zuzüglich Bezugskosten, Umsatzsteuer und Montagekosten festgelegt. Weitere etwaige Schadennebenkosten sind ebenfalls vom Mieter zu ersetzen. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Rückgabe der Mietgegenstände dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

(G) Verjährung / Datenschutz / Sonstiges

Für Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung eines Fahrzeuges gilt die kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten (vom Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeuges an gerechnet) gemäß § 548 BGB, soweit nicht der Mieter eine Veränderung oder Verschlechterung verschwiegen hat. Der Vermieter setzt den Mieter davon in Kenntnis, dass seine personenbezogenen Daten, soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zulässig, elektronisch gespeichert und verarbeitet werden können. Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Sollten einzelne des Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.